Kontakt Icon Sitemap Icon Drucker Icon

CE-Kennzeichnung für Bauholzprodukte - DIN EN 14081-1 / Verlängerung der Koexistenzphase um 3 Jahre!

Die EU-Kommission hat uns soeben darüber informiert, dass das Ständige Komitee für Bauwesen bei seinem Treffen am 24. Juni 2009 entschieden hat, die Koexistenzphase DIN EN 14081 „ Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ bis zum 01. September 2012 zu verlängern. Das bedeutet, dass die verpflichtende CE-Kennzeichnung bis zu diesem Datum verschoben worden ist. Eine offizielle Bestätigung des Beschlusses wird für die kommenden Tage erwartet. Sollten sich darin noch weitere Informationen ergeben, werden wir automatisch auf die Angelegenheit zurückkommen.

Die Entscheidungen des Ständigen Ausschusses für Bauwesen der EU haben auch Einfluss auf die Koexistenzphasen nachstehender Normen:

 

DIN EN 14250 – Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen –  neu: 01.10.2010

DIN EN 14080  Holzbauwerke - Brettschichtholz – Anforderungen – neu: 01.12.2011.        

 

                                                                                                                                                      Quelle: GD-Holz

www.hagebau.com


Fördermitteldatenbank
drucken | nach oben
Impressum | © by Strait